HUND & DU AUF GROSSER FAHRT

Ich verreise seit vielen Jahren mit Hund und kenne die Probleme nur zu gut. Wenn man nicht vorbestellt und vorher nachfragt ist es ein Problem ein adäquates Zimmer zu finden wo Wuff auch akzeptiert wird.
Vor einigen Jahren hat es mich in diese bezaubernde Landschaft des Var verschlagen und ich liebe es die Gegend mit meiner Hündin zu erkunden. Aber - weit gefehlt, auf -zig Kilometer gab es wunderbare Weinhügel und grün, aber jeder Zufahrtsweg ist abgeriegelt mit ‘privé oder ‘Access interdit'. Es war einfach nicht zu fassen. Nach meinem ersten Ärger, der mich am liebsten umkehren hätte lassen - sprach ich mit Einheimischen und erkundete Touren auf eigene Faust. Und ich wurde fündig, und habe dazu noch Plätze entdeckt an die sich selten ein Tourist verirrt.


Da an der Küste, besonders an den Stränden des Var im Sommer fast ausschliesslich Hundeverbot besteht, ist man gezwungen mit seinem Vierbeiner andere Alternativen zu suchen. Mein persönlicher Tipp ist, die Region ausserhalb der Saison zu bereisen. Zum einen sind die Übernachtungspreise noch moderat, an Stränden werden Hunde geduldet und man hat keinen Hitzestress im Auto. Denn hier im Süden gilt, mit der Anzahl der täglichen Sonnenstunden steigen auch die Mietpreise ins unermessliche. Und vor allem werden in der Nebensaison Vierbeiner sogar in Herbergen akzeptiert die im Hochsommer davon Abstand nehmen.


ÜBERNACHTEN:
Ein zugegeben heikles Thema wenn Mann bzw. Frau mit Hund verreist. Auch wenn im Quartier Hund erlaubt ist, am besten gleich vorab den Zuschlag erfragen damit bei der Rechnung keine bösen Überraschungen erlebt werden. (kommt oftmals auch auf die Grösse des Vierbeiners und die Saison an).
Wenn Sie länger an einem Platz bleiben wollen, bieten sich Privatquartiere an. Diese sind vor Ort direkt beim zuständigen Office Tourism unter „Location Saisonnieres" zu erfragen.

 

Privatanbieter von Wohnungen und Häusern in allen Preisklassen. Lässt sich gut nach Ort, Verfügbarkeit + HUND sortieren. Durchaus sehr nette Kontakte. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

 

Nützliches:

Wenn Sie mit ihrem vielgeliebten Vierbeiner verreisen sind einige grundlegende Dinge zu beachten. An forderster Front sind die vorgeschriebenen Impfungen und ein EU-Impfpass. Ausserdem muss ihr bester Freund bei der Reise ins Ausland gechippt sein. Die Impfungen sind dieselben wie in Österreich und Deutschland, ab März ist es angebracht im Süden Frankreichs ein Halsband als Zeckenprophylaxe (Herzwurm) und in gewissen Gebieten wird angeraten gegen Babesiose impfen zu lassen. Bitte vorab bei ihrem Veterinär nachfragen.

 

Vor dem Urlaub
• Mit dem Tierarzt Reisepläne
besprechen und alle erforderlichen Medikamente besorgen
• Zeckenprophylaxe/Herzwurmprophylaxe,
• Grenzpapiere besorgen
• Tier im Ferienquartier, Campingplatz
usw. genehmigen lassen
• Tierfreundliche Etappen einplanen,
evtl. Zwischenübernachtungen vorsehen
• Evtl. mit Anzeigen in
Fachzeitschriften Leute suchen, die gute Reisetipps für den geplanten
Urlaub geben können
• Reisezubehör, Futter, Streu kaufen
• Tierpension begutachten
• Sitter suchen und einladen und über
alles unterrichten

 

Im Gepäck:
• Impfpass/ Grenzpapiere
• Versicherungsnummer/ Anschrift
der Haftpflicht
• Tickets
• Transportkorb
• Maulkorb
• Leine
• Adress-Schild (evtl. auch mit
Urlaubsanschrift und mit jeweiligen Reise-Zeitraum)
• Frisches Trinkwasser in der Flasche
und Wassernapf
• Plastiktüte und Schaufel
• Futter, Leckereien, Kauknochen
• Dosenöffner
• Bürste, Kamm
• Spielzeug
• Handtuch
• Sonnenschutz und Sonnencreme
• Körbchen/Decke


Die Mitgliedsstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien / Nordirland) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU Ausweis mitgeführt wird, es gechippt / tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebestimmungen erfüllen.

 

Impfungen und Gesundheit:
Mindestalter für die Einreise ist 3 Monate + 21 Tage für die wirksame Tollwutimpfung; Sondergenehmigungen können beim Ministère de l'Agriculture Paris gestellt werden.
Die Einfuhr ist beschränkt auf 5 Tiere, die älter sind als 3 Monate.

Urlaubsreisen nach Frankreich aus EU-Ländern
Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktivirten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.

 

Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung der Tiere:
Für nicht gekennzeichnete Tiere kann der EU-Heimtierausweis nicht ausgestellt werden. Für Tiere,
Die Kennzeichnung mit einer - gut lesbaren - Tätowierung wird nur noch übergangsweise bis 02. Juli 2011 anerkannt.
Für Tiere, die neu gekennzeichnet werden, ist deshalb ein Mikrochip zu empfehlen. Vorgeschrieben für die Mikrochips sind ISO-Norm 11784 oder 11785 - bei anderen Standards muss der Tierhalter das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur Verfügung stellen.

 

Quelle: www.intervet.de
Stand: Februar 2006

 

Hundeverordnung:
ACHTUNG: Laut Auskunft des Fremdenverkehrsamtes sind Hunde aller Rassen offiziell am Strand nicht gestattet. Es gibt aber Strände, die entweder das ganze Jahr oder außerhalb der Saison für Hunde freigegeben sind. Auskunft darüber an welchen Stränden Hunde willkommen sind, erhalten Sie beim französischen Fremdenverkehrsamt "Maison de la France" in Frankfurt oder fordern Sie entsprechende Informationen an unter info@franceguide.com oder www.franceguide.com/de

 

Erste Kategorie:
Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind ganz verboten. Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beide Hundearten können allgemein „Pit-bulls" genannt werden), Mastiff („Boer-bulls") oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
Sie haben keinen Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Orten, mit Ausnahme von öffentlichen Wegen und Strassen. Sie müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.


Zweite Kategorie:
Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind erlaubt. Zu dieser Kategorie gehören die Rassehunde Staffordshire Terrier, die Rassehunde American Staffordshire Terrier, die Rassehunde Rottweiler und die Rassehunde Tosa, die in einem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Zu dieser Kategorie gehören auch Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind und in einem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind oder nicht.
Auf öffentlichen Strassen, an öffentlichen Orten und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen sie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Ob der Abstammungsnachweis Ihres Hundes vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei anerkannt wird, muss individuell dort erfragt werden. Bitte wenden Sie sich zu Klärung an uns oder an eine Ansprechpersonen auf der Seite des Ministeriums: www.douane.gouv.fr